Impressum und Disclaimer
Landesverband Baden-Württemberg Schnarchen-Schlafapnoe e.V. (LVBW)
Vereinsregisternummer: VR 241638
Amtsgericht - Registergericht Stuttgart
Finanzamt Villingen-Schwenningen
Steuernummer: 22102/00205
Verbandsvorsitzender: Ulrich Obergfell
stellvertretender Vorsitzender: Peter P. Bogner
Beisitzer: Werner Binder
Mitglied im Bundesverband Schlafapnoe und Schlafstörungen Deutschland BSD e.V.
Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Baden-Württemberg e.V. (LAG SELBSTHILFE BW e.V.)
Geschäftsstelle: Ulrich Obergfell
Karpfenweg 20
78609 Tuningen
Telefon: 07464-368986
obergfell(ät)lvbwss.de
Der LVBW Schnarchen-Schlafapnoe e.V. erhebt Mitgliedsbeiträge, durch die aber allein unsere vielfältige Arbeit nicht finanziert werden kann. Deshalb sind wir auf Spenden angewiesen und freuen uns über jede finanzielle Hilfe, die unserer Selbsthilfearbeit unmittelbar zugute kommt. Mit Ihrer Spende können Sie auch eine unserer regionalen Gruppen direkt begünstigen, sofern Sie auf dem Überweisungsträger eine entsprechende Angabe machen.
Spendenkonto: Volksbank Schwarzwald-Donau-Neckar eG, IBAN: DE77 6439 0130 0272 9820 08, BIC GENODES1TUT
Wenn Sie Ihre Spende bei Ihrer Steuererklärung geltend machen möchten, wird Ihr Überweisungsbeleg für eine Zahlung bis zu 200,00 Euro von den Finanzbehörden ohne separate Spendenbescheinigung anerkannt.
Wir bestätigen hiermit, dass der LVBW als gemeinnütziger e.V. anerkannt ist und ein aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes Villingen-Schwenningen unter der Steuernummer 22102/00205 vorliegt. Mitgliedsbeiträge und Spenden an den LVBW sind somit von der Steuer absetzbar. Falls Sie eine separate Spendenbescheinigung wünschen, bitten wir um eine Mitteilung. Wir sind entsprechend berechtigt Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Förderer und Sponsoren
Der LVBW Schnarchen-Schlafapnoe wird regelmäßig von den gesetzlichen Krankenkassen und vom Staat gefördert, wofür wir überaus dankbar sind. Dies soll hier unbedingt erwähnt werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen unseres Bundeslandes nehmen die Förderung der Selbsthilfeorganisationen entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag als GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg gemeinschaftlich wahr. Die Fördergemeinschaft besteht aus der AOK Baden-Württemberg, dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) Baden-Württemberg, BKK Landesverband Süd, IKK classic, Knappschaft und der Soialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse. Aus dieser kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung erhält unser Landesverband auf Antrag Fördermittel, auf die aber kein Rechtsanspruch oder ein Anspruch auf Regelförderung besteht.
Die finanzielle staatliche Unterstützung wird durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg bereit gestellt. Diese Zuwendung aus Landesmitteln dient der Förderung von Selbsthilfegruppen chronisch Kranker und wird zur Unterstützung der laufenden Aktivitäten unseres Landesverbandes, ohne Rechtsanspruch, gewährt.
Haftungsausschluss
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Bildnachweise
Startseite: Meditext Dr. Antonic/PhotoAlto
Rubrik Schnarchen und Schlafapnoe/Die Diagnose: Fa. ResMed
Rubrik Schnarchen und Schlafapnoe/Die Therapie: Fa. Erkodent
Rubrik Patientenratgeber/Schlafapnoe-Sprechstunde: Fa. Weinmann
Videofilm über die Untersuchung im Schlaflabor: SL Spaichingen, bodensee-tv
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